Um einen Kredit für Selbstständige erhalten zu können, muss der Kreditnehmer diverse Voraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es einige grundsätzliche und einige spezielle Voraussetzungen, welche die Banken festlegen. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen gehört zunächst einmal, dass der Antragsteller volljährig sein muss. Darüber hinaus muss es sich entweder um eine selbstständig oder freiberuflich tätige Person handeln. Neben der Kreditfähigkeit, die durch die vorhandene Volljährigkeit gewährleistet wird, muss ebenso eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorhanden sein. Wie es bei normalen Darlehen der Fall ist, muss die Bank auch beim Kredit für Selbstständige in erster Linie die Schufa-Auskunft sowie das Einkommen des Antragstellers beachten.
Nur wenn aus den Unterlagen hervorgeht, dass der Selbstständige ein ausreichendes Einkommen erzielt, wird das Darlehen in der Regel genehmigt. Besonders bei größeren Darlehenssummen kann eine weitere Voraussetzung darin bestehen, dass der Kunde eine Sicherheit zu stellen hat. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Verpfändung von Wertpapieren, eine Abtretung von Forderungen oder um eine Bürgschaft einer anderen Person handeln. Da viele Banken Selbstständige etwas kritischer als Arbeitnehmer sehen, gibt es nicht selten eine weitere Voraussetzung. Diese besteht darin, dass die selbstständige Tätigkeit schon mindestens zwei oder drei Jahre lang ausgeführt worden sein muss, bevor der Kredit beantragt wird. Eine solche Forderung stellen manche Banken deshalb, weil das Risiko der Insolvenz nach den ersten Jahren deutlich abnimmt. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört das Einreichen verschiedener Unterlagen, zum Beispiel eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlust-Rechnung, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ein Businessplan.