IAB-Studie: Freiwillige Arbeitslosenversicherung für viele Selbstständige zu teuer

IAB-Studie: Freiwillige Arbeitslosenversicherung für viele Selbstständige zu teuer

Selbst bei hoher Qualifikation und guter Berufsausbildung ist das Risiko, nicht genug Aufträge zu erhalten oder schlicht nicht bezahlt zu werden, für Selbstständige groß. Für dieses Risiko können Selbstständige seit 2006 eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Doch diese ist nach einigen Beitragserhöhungen nun für viele Unternehmer nicht mehr bezahlbar.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat nun untersucht, wie die freiwillige Arbeitslosenversicherung seit ihrem Bestehen aufgenommen wurde. Drei Jahre lang wurden Statistiken erhoben, zudem wurden Selbstständige nach ihren Erfahrungen befragt. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung besteht seit dem Jahr 2006, laut Studie wurde diese Option Ende 2012 von 200.000 Existenzgründern in Anspruch genommen. Die Versicherung ist vor allem für jene Gründer interessant, die das finanzielle Risiko der Selbstständigkeit schlecht einschätzen können oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Sechs Prozent der Befragten gaben an, bereits Leistungen aus der Versicherung erhalten haben, 44 Prozent haben das Versicherungsverhältnis beendet, weil die Beträge zu hoch waren. Und tatsächlich, seit dem Start der Versicherung haben sich die monatlichen Beiträge vervierfacht, in den neuen Bundesländern zahlen Selbstständige 68,26 Euro, in den alten 80,86 Euro, in den ersten beiden Jahren nach der Gründung sind die Beträge reduziert. Wird die Selbstständigkeit aufgegeben, zahlt die Agentur für Arbeit ein Arbeitslosengeld, dessen Höhe sich an einem fiktiven Gehalt orientiert. Dieses richtet sich nach Bildungsgrad, Berufserfahrung und Wohnsitz des Selbstständigen. Zwischen 636,90 und 1322,70 Euro werden ausbezahlt. Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Universitätsstudium erhalten mehr als unqualifizierte Selbstständige.

Sinn und Unsinn der Weiterversicherung

In dieser gestaffelten Auszahlung liegt das wohl größte Problem der Versicherung, denn bei einem geringen Bildungsgrad liegt das ALG I kaum über den Leistungen von Hartz IV. Zwar soll die Versicherung soziale Risiken und den direkten Abstieg auf Hartz IV-Niveau sicherstellen, steigen die Beiträge jedoch noch weiter an, ist sie nur noch für gut Ausgebildete interessant. Hinzu kommt, dass zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Antragsbewilligung zu erhalten. So muss die Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen, die selbstständige Tätigkeit muss außerdem mindestens 15 Stunden in de Woche ausgeübt werden. Ein weiterer Nachteil: Wer aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten drei Monate hintereinander seine Beiträge nicht bezahlen kann, wird automatisch ausgeschlossen, eine Nachzahlung der offenen Beiträge ist nicht möglich. Existenzgründer sollten sich daher gut überlegen, ob die Weiterversicherung lohnt oder ob die monatlichen Beiträge nicht besser angelegt wären.