Welche Sicherheiten kommen beim Kredit für Selbstständige infrage?

Wer einen Kredit für Selbstständige aufnehmen möchte, der benötigt in vielen Fällen nicht nur wenige 1.000 Euro, sondern mitunter kann die Darlehenssumme auch in den deutlich fünfstelligen Bereich gehen. Daher ist es in vielen Fällen verständlich, dass die Banken keinen Blankokredit vergeben können, sondern Kreditsicherheiten haben möchten. Es stellt sich daher die Frage, welche Sicherheiten bei einem Kredit für Selbstständige infrage kommen. Grundsätzlich ist es so, dass die Banken beim Kredit für Selbstständige die gleichen Sicherheiten wie bei einem gewöhnlichen Ratenkredit akzeptieren. Es gibt also keine speziellen Kreditsicherheiten, die nur bei einem Kredit für Selbstständige genutzt werden würden. Insofern steht den Kunden im Grunde die breite Palette an möglichen Kreditsicherheiten zur Verfügung.

Da besonders im Zuge einer Existenzgründung selten Sparguthaben, Wertpapierguthaben oder andere Guthaben vorhanden sind, kommt die Verpfändung von Spar- oder Wertpapierguthaben in nur wenigen Fällen als Kreditsicherheit infrage. Stattdessen haben diverse Kreditnehmer bereits eine Kapitallebensversicherung, in die über Jahre hinweg eingezahlt wurde. Im Zuge der Abtretung einer Forderung kann diese Kapitallebensversicherung den Selbstständigen als Sicherheit dienen. Ist eine solche Forderung nicht vorhanden, kommt unter anderem auch die Bürgschaft als weitere Sicherheit infrage. Falls mit dem Kredit für Selbstständige ein Auto oder ein anderes Fahrzeug finanziert werden soll, kann auch die Sicherungsübereignung eine geeignete Kreditsicherheit darstellen.